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04.10.2007
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Neue Prozesse gegen angebliche Piraten

RIAA gegen Filesharer: Die nächste Runde

Patrick Woods

RIAA gegen Filesharer: Die nächste Runde

Es wird ernst für die RIAA. Vier Jahre nachdem ihre Kampagne gegen Filesharing startete, geht nun der erste Fall vor Gericht. Es ist das erste Filesharing-Verfahren, das vor einem Schwurgericht ausgetragen wird. Im Fall "RIAA gegen Thomas" geht es um 1.700 gesharte Lieder und 3,9 Millionen Dollar Schadensersatz, aber auch um einige wichtige offene Fragen. Ein Präzedenzfall.

Jammie Thomas aus Brainerd in Minnesota wird vorgeworfen, 1.700 Lieder im Shared Folder des Programmes "Kazaa" auf ihrem Computer gehabt zu haben. Thomas bestreitet, dass es ihr Ordner sei und sagt aus, Kazaa niemals installiert zu haben. Für beide Seiten steht viel auf dem Spiel. Denn die Musikindustrie fordert Schadensersatz und auf der anderen Seite ist dies der erste Filesharing-Fall, in dem die Musikindustrie eine Jury von der Schuld des Angeklagten überzeugen muss. Ein Umstand, der bisher stets vermieden wurde.

Massenklagen ohne Urteile

Die "Null Toleranz"-Kampagne der Musikindustrie startete vor über vier Jahren - im September 2003. Seidem wurden über 26.000 Verfahren eröffnet. Der Fall um Jammie Thomas ist jedoch der erste, der vor Gericht geht. Bislang wurden Prozesse gegen mutmaßliche Filesharer meist außergerichtlich mit einem Vergleich beendet, wenn die Angeklagten Angst vor horrenden Schadensersatzforderungen hatten.

Kazaa Screenshot

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Hat die Angeklagte Kazaa benutzt oder nicht?

Wenn die Beklagten standhaft blieben, zog sich die Plattenindustrie aus dem Verfahren zurück, so geschehen im Fall Paul Wilke oder Deborah Foster, wo die RIAA nicht genügend Beweise vorbringen konnte. Und Jammie Thomas ist standhaft. Ihr Anwalt Brian Toder: "Meine Klientin besteht darauf, dass sie das nicht getan hat. Sie hat mich engagiert, um sie zu verteidigen, und sagt, sie würde unter keinen Umständen klein beigeben".

Freigabe gleich Verbreitung?

Die Musikindustrie hat ein Beweisproblem. Denn mehr als eine IP-Adresse und eine Liste mit Liedern, die die Beschuldigte im P2P-Netz freigegeben haben soll, hat sie meist nicht in der Hand. Bislang beriefen sich die RIAA-Juristen auf die Begründung, dass "verfügbar machen" schon eine Urheberrechtsverletzung sei. Eine Argumentation, die andere Juristen skeptisch sehen. Der amerikanische Anwalt Ray Beckermann beobachtet den Prozess um Jammie Thomas und sagt im Blog 'record industry vs. people': "Verfügbar machen ist keine Urheberrechtsverletzung, dies ist eine Erfindung der Fantasie der RIAA-Anwälte".

Die Frage um das "making available", also das öffentliche Freigeben von Dateien, spielt auch im aktuellen Prozess die Hauptrolle, wenn auch in abgeänderter Form. Mittlerweile nennt die RIAA die freigegebenen Dateien "distribution", also Verbreitung. Eine andere Bezeichnung, aber die juristische Frage bleibt gleich: Verbreitet der Angeklagte diese Dateien tatsächlich so wie im Urheberrechtsgesetz gemeint, wenn er sie freigibt?


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