Shops werden aufgefordert, gemoddete Wii-Konsolen zu vernichten
Nintendo: Abmahnung für Wii-Modder
Michael Knott
Nintendo hat mehreren Mod-Shops eine Abmahnung erteilt. Grund dafür sind die Umbauten, die einige Betreiber an den Mod-Chips der Wii-Konsolen vorgenommen haben. Nun fordert das Unternehmen die Shop-Inhaber auf, alle Mod-Chips und auch alle damit ausgestatteten Wii-Konsolen zu vernichten.
Obwohl der Besitz von Mod-Chips in Deutschland legal ist, benötigen einige dieser Chips eine Software, die gegen das Urheberrecht des Konsolenherstellers verstößt. Der Vertrieb von Mod-Chips ist in Deutschland ebenfalls illegal, sofern das BIOS auf dem Mod-Chip mehr als nur so genannte Homebrew-Software startet. Außerdem verlieren die Nutzer durch den Einbau eines Mod-Chips Garantie- und Gewährleistungsansprüche für das jeweilige Gerät.
Nintendo bezieht sich bei der aktuellen Abmahnung auf Paragraph 95a. Dieser besagt unter anderem in Absatz 2:
1. Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken.

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So klein und dennoch Grund für so viel Ärger: Der "Wiikey" war einer der ersten Wii-Mod-Chips mit Updatefunktion.
2. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
Die schriftliche Abmahnung fordert somit die Shopinhaber auf, ihre Mod-Chip-Lieferanten zu nennen und sämtliche gemoddeten Wii-Konsolen sowie deren Mod-Chips zu vernichten. Weiterhin sollen auch alle erzielten Umsätze dieser Verkäufe offen dargelegt werden.
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