Der Porno-Kampf geht in die nächste Runde
Arcor soll Google sperren (Update: Antrag abgewiesen)
Michael Knott
Der Provider Arcor sollte die Suchmaschine Google sperren. Ein Unternehmen aus der Erotikbranche reichte einen Eilantrag beim Landgericht Frankfurt ein. Begründung: Über Google sind Pornobilder erreichbar. Nach dem Dilemma um YouPorn hatte Arcor eine weitere juristische Fußangel am Bein. Nun heißt es erst einmal Aufatmen.
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Scherz oder ernst?
Es klingt wie ein Scherz, ist aber dennoch real. Der Verlag Heinz Heise berichtet, dass ihm der Eilantrag der Huch Medien GmbH vorliege. Arcor soll die Domains "Google.de" und "Google.com" sperren. "Verbreitung pornographischer Schriften ohne Alterskontrolle" ist die Begründung. Scherz, Marketinggag oder ernstes Anliegen? Über die Bildersuche seien für jeden leicht viele pornografische Bilder zu finden, darunter sogar tierpornografische, so das Mainzer Unternehmen, das selbst aus der Erotikbranche stammt.

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Erneut Opfer einer Einstweiligen Verfügung: Provider Arcor
Tobias Huch hatte sich im Fall Arcor/Youporn in einer Stellungnahme gegen die Sperre ausgesprochen: "Der aktuell bekannt gewordene Beschluss des Landgerichts Frankfurt gegen den Provider Arcor auf dem Wege einer Einstweiligen Verfügung ist nicht hinnehmbar". Huch nannte die providerseitige Sperrung einen "unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte von Erwachsenen".
Juristischer Protest gegen Sperrungen
Der Huch-Medien-Chef ist gleichzeitig auch der Geschäftsführer von "Resisto IT", einem Unternehmen, das Altersverifikationssysteme für Erotikseiten entwickelt. Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich die Anforderungen für solche Systeme verschärft. Huch kämpft gleichzeitig mit einer Kampagne für die Lockerung des Paragrafen 184 des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung von Pornografie an Jugendliche unter Strafe stellt. Die aktuelle Einstweilige Verfügung scheint ein Teil dieser Kampagne zu sein. Huch will die Schwächen der damaligen Entscheidung zeigen und die Sperren auf die Spitze treiben.
Bislang hatte sich die Resisto IT für eine Lockerung des Jugendschutzes eingesetzt und auch im Fall YouPorn Opposition bezogen. Die aktuelle Einstweilige Verfügung ist eine Art juristische Demonstration. Huch sagte gegenüber Heise: "Das Gericht soll sagen, ob die Welt am deutschen Wesen genesen soll". Würde das Gericht seiner eigenen Argumentation im Falle YouPorn folgen, so müssten sie jetzt auch Google sperren, so der Geschäftsführer.
Update von 24. Januar 2008: Antrag abgewiesen
"Ein Internet-Zugangsanbieter ist grundsätzlich nicht für die Inhalte von Webseiten verantwortlich, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt", so lautet die Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurts (Az: 6 W 10/08). Der Antrag der Huch Medien GmbH wurde damit abgewiesen. Das Gericht sah die Sperrung der nicht nur für Arcor-Kunden unverzichtbaren Suchmaschine Google als nicht zumutbar an.
Bereits das Landgericht hatte die erstmalig gestellte einstweilige Verfügung nicht erteilt. Diese Entscheidung wurde nun vom Oberlandesgericht bestätigt.
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