Illegal, erlaubt oder Grauzone - Tipps vom Rechtsanwalt
Ripping-Recht: Dürfen Sie last.fm und Co. mitschneiden?
Moritz Zielenkewitz
Über das Internet abgerufene Streams von Online-Radios können mit so genannten Rippern mitgeschnitten und gespeichert werden. Besonders luktrativ erscheint das beim großen Angebot von last.fm. Aber wie sieht es rechtlich aus: Gilt das Rippen als Sicherheitskopie oder wird ein Kopierschutz umgangen? Netzwelt und Rechtsanwalt Alexander Wachs liefern die Antworten.
Inhalt:
- Ripping-Frage aktuell wie nie
- Rechtliche Stromschnellen
- Last.fm und die AGBs
- Der Ripper, das ungeliebte Wesen
- Einvernehmliche Grauzone?
Ripping-Frage aktuell wie nie
In den vergangenen Jahren erfreute sich das Rippen von Radio-Streams, ungeachtet der rechtlichen Situation, großer Beliebtheit. Doch die meisten Streams hatten einen Nachteil: Der Nutzer konnte nicht bestimmen, welche Lieder gespielt wurden, und musste auf gut Glück mitschneiden. Mit den ersten sozialen Musikplattformen änderte sich das, da sich hier die Songauswahl dem persönlichen Geschmack anpasste - die Wahrscheinlichkeit war höher, seine Lieblingsmusik rippen zu können.
Bei last.fm ist es sogar problemlos möglich, gezielt Künstler und Lieder anzusteuern. In Kombination mit dem neuesten Projekt von last.fm wird die Situation nun kritisch: Mit einem kostenlosen On-Demand-Service bietet das Musikportal sämtliche Lieder der Major Labels Universal, Sony/BMG, EMI und Warner zum dreimaligen Durchhören in voller Länge an. Das Problem: Für das Rippen bräuchte es nur ein einmaliges Abspielen und mit etwas Geduld würde der gesamte Musikkatalog der Großen auf die heimische Festplatte wandern - kostenlos.
Rechtliche Stromschnellen
Die rechtliche Betrachtung erweist sich als nicht so eindeutig wie vermutet, schildert Rechtsanwalt Alexander Wachs: "Grundsätzlich hat der Nutzer auch nach der Urheberrechtsnovelle ein Recht auf die Privatkopie, sofern keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder zugänglich gemachte Quelle verwendet wird. Dies kann ausgeschlossen werden, da last.fm mit den Rechteinhabern kooperiert."
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Noch ein weiterer Punkt spielt laut Wachs eine Rolle: "Der Nutzer darf, um an seine Privatkopie zu gelangen, keinen wirksamen Kopierschutz umgehen. Hier stellt sich die Frage, ob im Streaming bereits eine Art Kopierschutz angesehen werden kann; ich würde das bejahen, da die Musik absichtlich nur als Stream und nicht als MP3 angeboten wird, um den Download zu unterbinden."

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Dr. Alexander Wachs ist zugelassener Anwalt in Hamburg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Bearbeitung medien- und urheberrechtlicher Fragestellungen. 2007 erschien sein erstes Buch "Entschädigungszahlungen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen".
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