Steuern werden erst ab 150 Euro fällig, nicht ab 22 Euro
Technikimport: EU erhöht Freibeträge
Jan Johannsen
Mit der EU-Verordnung 274/2008 werden unter anderem die so genannten Wertgrenzen für Kleinsendungen erhöht. Beim Import von Technik und anderen Waren werden Steuern erst ab einem Wert von 150 Euro und nicht wie bisher ab 22 Euro fällig.
Bisher ist beim Technikimport die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent fällig, sobald der Warenwert 22 Euro übersteigt. Diese Freigrenze wird um satte 681 Prozent auf 150 Euro angehoben. Damit fallen nicht mehr nur CDs und DVDs unter die Wertgrenze, sondern auch günstige Digitalkameras und andere Produkte aus dieser Preisklasse.
Die für die Wertgrenze relevante Summe berechnet sich aus dem Warenwert und der ausländischen Umsatzsteuer. Beförderungs- und Portokosten hingegen fließen nicht in die Berechnung ein.

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Zollgrenze: Ab 1. Dezember 2008 wir sie durchlässiger.
(Foto: hape.m/pixelio.de, Klick vergrößert.)
Die Anhebung der Wertgrenze gilt allerdings erst ab dem 1. Dezember 2008. Ob der Dollarkurs dann immer noch so niedrig ist wie heute, weiß niemand. Für den Import von günstiger Technik sollte man sich nicht darauf verlassen, die Neuregelung aber im Auge behalten.
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