Slowakische Firma droht Kundendaten an Ermittler weiter zu geben
Fastload.tv: Filesharing-Anbieter versucht Kunden zu erpressen
Jan Johannsen
Fastload.tv verlangt nicht nur eine monatliche Gebühr für die Nutzung seiner Download-Software, sondern versucht auch noch mit anderen Mitteln seinen Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. Netzwelt hat Rechtsexperten dazu befragt.
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Kunden, die sich bei fastload.tv angemeldet haben, bekommen seit über einem Jahr Schreiben des Betreibers Oxyron s.r.o aus der slowakischen Hauptstadt Bratislava. Dabei spielt es scheinbar keine Rolle ob sie innerhalb des Testzeitraums gekündigt haben oder die monatliche Gebühr von 6,90 Euro für ein Jahr im Voraus gezahlt haben. Ein solcher Brief liegt netzwelt vor. In ihm heißt es unter der einschüchternd wirkenden Überschrift "Ermittlungsverfahren, Abmahnung / Unterlassung, Schadensersatz", dass dem Unternehmen eine "Ermittlungsanfrage der Generalstaatsanwaltsschaft" vorliege.
Schreiben von Oxyron / fastload.tv
Hier lesen Sie den Brief der Oxyron s.r.o. an einen Kunden.Im folgenden teilt Oxyron/fastload.tv mit, dass nach ihrer Überprüfung die Vorwürfe korrekt seien und deswegen auch ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliege. Man sei der Firma gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet. Zahle man nicht würden die angeblich vorhandenen anonymisierten Daten ohne Anonymisierung an die Staatsanwaltschaft herausgegeben werden. Vorher weist das Unternehmen aber noch auf das drohende Strafmaß hin.
In dem netzwelt vorliegenden Schreiben werden insgesamt 341,60 Euro für "Rechtsberatungskosten", "Übersetzungskosten" und Auslagen für Porto und Telekommunikation gefordert. Andere Verbraucher berichten von ähnlichen Summen. Zusätzlich solle der oder die Betroffene eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben.
Für Rechtsanwälte und Verbraucherschützer ein alter Bekannter
Der auf Medienrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs kennt die Anschreiben aus seiner Praxis und hält sie "bestenfalls für den Versuch auf den Abmahnzug aufzuspringen und mit der allgemeinen Sorge der Nutzer Geld zu verdienen." Seiner Meinung nach ist die Formulierung des Schreibens dabei an entscheidenden Stellen schwammig, etwa, wenn es auf Seite 1 heißt, "uns liegt eine Ermittlungsanfrage der Generalstaatsanwaltschaft vor, welches nach unserer Einschätzung von der GVU e.V.[..] initiiert wurde". "In der Strafanzeige wäre der Antragssteller eindeutig benannt, was einer Plausibilität des Schreibens widerspricht,", erklärt Rechtsanwalt Wachs.
Er erläutert weiter: "Meiner Meinung nach befinden wir uns hier im Bereich der versuchten Nötigung oder gar des versuchten Betrugs/Erpressung an den angeschriebenen Nutzern. Das Anschreiben der Nutzer durch Oxyron s.r.o mit dem Hinweis auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft könnte nach meiner Meinung in Deutschland sogar den Straftatbestand der (versuchten) Strafvereitelung erfüllen."
"Versuchte Nötigung, versuchter Betrug, versuchte Erpressung, versuchte Strafvereitelung"
Die Rechnung hält er ebenfalls für abenteuerlich: "Die Oxyron verlangt Rechtsberatungskosten zur Erlangung einer Akteneinsicht und Übersetzungskosten. Es ist nicht ersichtlich, in welche Akte Einsicht genommen worden sein soll. Die Höhe scheint ebenfalls vollkommen willkürlich gewählt. Die Übersetzungskosten sind auch völlig unklar. Sind mit Übersetzungskosten die Kosten für das Schreiben an die Nutzer gemeint? Falls ja, warum sollen dann jedes Mal die Übersetzungskosten anfallen. Mir liegen mehrere völlig identische Schreiben vor, hier wurden offensichtlich nur die Namen ausgetauscht."
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